Ferien auf dem Bauernhof
Damit Sie bei uns einen schönen, aber auch möglichst sicheren Urlaub verbringen können, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Baden-Württemberg befindet sich aktuell in der Alarmstufe II. Dies bringt die 2G+ Regeln in vielen Bereichen mit sich, d.h. Einlass nur für Geimpfte oder Genesene mit einem tagesaktuellen Testnachweis https://www.dreisamtal.de/service/corona-infos
Aber:
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+ für folgende Gruppen:
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt
Eine weitere Änderung betrifft Schwangere und Stillende. Bisher galt für diese Personengruppe eine Ausnahme bei 3G, 2G und 2G+. Diese Ausnahmeregelung wurde zum 10. Dezember aufgehoben.
Es gilt bei uns auch die übliche Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ein- und Auscheck werden so kontaktlos wie möglich stattfinden.
Wir freuen uns auf Sie!!
Ihre Familie Winterhalter
Unser liebevoll geführter Bauernhof liegt mitten im Grünen, etwa 1,5 km vom Ortskern von Oberried entfernt. Von hier offenbart sich einem ein atemberaubend schöner Blick über das malerische Dreisamtal.
Auch heute bewirtschaften wir noch Wiesen und Wald. So setzt sich der Beruf seit mehreren Generationen in unserer Familie fort. Besonders schön ist es natürlich auch für Kinder, die immer viel Spaß mit unseren Tieren haben.
Wer will kann hier echtes Landleben erfahren.
Baden-Württemberg befindet sich aktuell in der Alarmstufe II. Dies bringt die 2G+ Regeln in vielen Bereichen mit sich, d.h. Einlass nur für Geimpfte oder Genesene mit einem tagesaktuellen Testnachweis https://www.dreisamtal.de/service/corona-infos
Aber:
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+ für folgende Gruppen:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung ausgenommen
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt
- Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 18 Jahren müssen in den Weihnachtsferien einen aktuellen Testnachweis oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen. Der Schülerausweis gilt in dieser Zeit nicht als Testnachweis.
- Alle drei Tage muss ein erneuerter negativer Testnachweis (Schnelltest) erbraucht werden.
- Die erforderlichen Tests können sowohl in einem offiziellen Testzentrum wie auch im Beherbergungsbetrieb vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Im Unterschied zu offiziellen Testnachweisen gelte letzterer jedoch nicht für externe Einrichtungen oder Veranstaltungen.
- Nach dem Ende der Weihnachtsferien erhalten nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler wieder Zutritt nach Vorlage des Schülerausweises. Für Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren gilt diese Regelung allerdings nur noch bis 31. Januar 2022.
Eine weitere Änderung betrifft Schwangere und Stillende. Bisher galt für diese Personengruppe eine Ausnahme bei 3G, 2G und 2G+. Diese Ausnahmeregelung wurde zum 10. Dezember aufgehoben.
Es gilt bei uns auch die übliche Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ein- und Auscheck werden so kontaktlos wie möglich stattfinden.
Wir freuen uns auf Sie!!
Ihre Familie Winterhalter
Unser liebevoll geführter Bauernhof liegt mitten im Grünen, etwa 1,5 km vom Ortskern von Oberried entfernt. Von hier offenbart sich einem ein atemberaubend schöner Blick über das malerische Dreisamtal.
Auch heute bewirtschaften wir noch Wiesen und Wald. So setzt sich der Beruf seit mehreren Generationen in unserer Familie fort. Besonders schön ist es natürlich auch für Kinder, die immer viel Spaß mit unseren Tieren haben.
Wer will kann hier echtes Landleben erfahren.


Erleben Sie die Natur auf besondere Art.